Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus möchten wir Sie gemäß Batteriegesetz auf Folgendes hinweisen:
Bitte beachten Sie:
Laut Batterieverordnung des Bundesministeriums für Umwelt ist jeder Verkäufer von Kfz-Starterbatterien gesetzlich dazu verpflichtet, ein Pfand von 7,50 € zu erheben, wenn im Gegenzug keine alte Batterie des gleichen oder eines ähnlichen Typs abgegeben wird.
Bei Kauf einer Batterie müssen wir Ihnen somit ein Pfand von 7,50 € berechnen, oder sie senden uns das ausgefüllte Erstattungsformular zu
Bei Rückgabe Ihrer alten Batterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle lassen Sie sich mittels Stempel und Unterschrift auf der von uns erhaltenen Erstattungsformulares die Entsorgung bestätigen und senden Sie dieses zur Erstattung des Pfandes per E-Mail oder Fax an uns zurück. (Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand nicht zulässig.)
Als Endverbraucher können Sie Batterien und Akkus aus dem Sortiment auch in der Verkaufsstelle des jeweiligen Händlers unentgeltlich zurückgeben oder an die Versandadresse des jeweiligen Händlers zurücksenden. Sie können die Akkus und Batterien auch in einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort (überall dort, wo Batterien verkauft werden) zurückgeben.
Zudem sind Sie gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus zurückzugeben.
Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, die die gesetzlichen Grenzwerte nach § 17 Abs. 3 BattG überschreiten, sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne sowie dem chemischen Symbol des jeweiligen Schadstoffes (z.B. „Cd“ für Cadmium, „Pb“ für Blei, „Hg“ für Quecksilber) gekennzeichnet.
Eine entsprechende Kennzeichnung muss vom Hersteller vorgenommen werden, wenn folgende Grenzwerte überschritten werden:
Hg = Quecksilber > 0,0005 Masseprozent
Cd = Cadmium > 0,002 Masseprozent
Pb = Blei > 0,004 Masseprozent
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