Ja — in Deutschland gibt es kein bundesweites Echolotverbot beim Angeln. Fischereirecht ist Landesrecht, und kein Landesfischereigesetz verbietet Echolote pauschal. Entscheidend für dich ist fast immer nicht das Gesetz, sondern die Ordnung deines Gewässers: Verein, Pächter oder Eigentümer dürfen den Einsatz einschränken oder untersagen — und tun das teilweise auch.
Die Frage „ist das erlaubt?“ lässt sich nicht mit einem Satz für ganz Deutschland beantworten, weil drei Regelungsebenen übereinanderliegen. Wer sie kennt, findet die Antwort für sein Gewässer in fünf Minuten.
Das Landesgesetz sagt dir, ob Echolote grundsätzlich zulässig sind. Dein Erlaubnisschein sagt dir, ob du sie an diesem Gewässer benutzen darfst. Im Zweifel gilt immer die strengere Regel — und das ist meistens die des Gewässers.
Weil wir selbst in Bayern sitzen und die meisten unserer Kunden hier angeln, hier der Stand für den Freistaat im Detail.
Die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) enthielt früher in § 12 ein Verbot, Fische mit Geräten zum Orten von Fischen oder Fischbeständen zu fangen. Diese Bestimmung wurde gestrichen; die Änderung gilt seit dem 01.01.2005. Weder das Bayerische Fischereigesetz noch die Ausführungsverordnung kennen heute ein Echolotverbot.
Zwei Einschränkungen, die man trotzdem kennen sollte: Die Kreisverwaltungsbehörden können für ihren Bereich eigene fischereirechtliche Regelungen erlassen. Und die Gewässerordnung deines Vereins bleibt davon ohnehin unberührt.
Verordnung zur Ausführung des Fischereigesetzes für Bayern (AVBayFiG), Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2004, BayRS 793-3-L. Geprüft am 02.09.2026. Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung unter gesetze-bayern.de.
Hier ist Ehrlichkeit wichtiger als eine hübsche Tabelle: Wir veröffentlichen keine Liste mit 16 Bundesländern und einem Häkchen dahinter. Fischereiverordnungen werden laufend geändert, und eine Tabelle, die niemand pflegt, ist nach zwei Jahren schlicht falsch — bei einer Rechtsfrage ist das schlimmer als keine Angabe.
Was wir dir stattdessen geben, ist der Weg zur verlässlichen Antwort für dein Gewässer:
| Wo du nachschaust | Wonach du suchst | Was es dir sagt |
|---|---|---|
| Erlaubnisschein / Tageskarte | Rückseite, Abschnitt „verbotene Methoden“ oder „Geräte“ | Die verbindliche Antwort für genau dieses Gewässer. Hier zuerst schauen. |
| Gewässer- oder Vereinsordnung | Stichworte „Echolot“, „Fischfinder“, „Sonar“, „elektronische Hilfsmittel“ | Oft ausführlicher als der Schein, teils mit Sonderregeln für Live-Sonar. |
| Landesfischereiverordnung | Paragraf zu verbotenen Fangmitteln und -methoden | Der gesetzliche Rahmen. Findest du über das Landesrecht-Portal deines Bundeslandes. |
| Landesfischereiverband | Bereich Recht / Häufige Fragen | Verständliche Einordnung und Hinweise auf aktuelle Änderungen. |
| Beim Verein nachfragen | Kurze Mail an den Gewässerwart | Der schnellste Weg — und du bekommst gleich mit, ob eine Änderung ansteht. |
Wenn du die Antwort für dein Gewässer gefunden hast und sie nicht eindeutig ist: Frag beim Verein nach, bevor du das Gerät mitnimmst. Eine Mail kostet nichts, eine Diskussion mit der Aufsicht am Wasser kostet den Angeltag.
Klassische Echolote und Echtzeitsonar werden in der Diskussion zunehmend getrennt behandelt. Geräte wie Garmin LiveScope, Lowrance Active Target und Humminbird MEGA Live zeigen Fisch und Köder in Echtzeit — das verändert die Angelei deutlich stärker als ein Tiefenmesser, und einige Gewässerbewirtschafter reagieren darauf mit eigenen Regeln.
Rechtlich sind Live-Sonare bislang normale Echolote: Wo Echolote zulässig sind, sind sie es in aller Regel auch. Die Bewegung findet auf der Gewässerebene statt — manche Vereine schließen Echtzeitsonar inzwischen ausdrücklich aus oder beschränken es auf bestimmte Zeiträume, während das klassische Echolot erlaubt bleibt.
Wenn in deiner Gewässerordnung nur „Echolot“ steht und der Text älter als 2020 ist, sagt er zu Live-Sonar in der Regel nichts — die Geräte gab es damals noch nicht am Markt. Das ist der klassische Fall für eine kurze Nachfrage beim Verein, statt es darauf ankommen zu lassen.
Ja. Es gibt kein bundesweites Verbot von Fischfindern oder Echoloten beim Angeln. Fischereirecht ist Landesrecht, und die früheren Verbote sind weitgehend gefallen. Einschränken darf allerdings jeder Gewässerbewirtschafter — also Verein, Pächter oder Eigentümer — für sein Gewässer. Maßgeblich ist dein Erlaubnisschein.
Ja. Das frühere Verbot in der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Fischereigesetz wurde gestrichen, die Änderung gilt seit dem 01.01.2005. Weder das Bayerische Fischereigesetz noch die AVBayFiG enthalten heute ein Echolotverbot. Kreisverwaltungsbehörden können allerdings eigene Regelungen treffen, und die Gewässer- ordnung deines Vereins gilt zusätzlich.
Das kommt darauf an, ob du das Gewässer befahren darfst. Das reine Ausloten ist keine Ausübung der Fischerei, solange keine Angel im Wasser ist — du brauchst dann keinen Fischereischein für diese Tätigkeit. Sehr wohl brauchst du aber die Erlaubnis, mit dem Boot dort zu fahren, und einige Gewässerordnungen untersagen das Vermessen ausdrücklich. Kläre das vorher mit dem Bewirtschafter.
Futterboote mit eingebautem Echolot fallen unter dieselben Regeln wie andere Echolote. Zusätzlich haben viele Vereine eigene Bestimmungen zu Futterbooten — etwa Reichweiten- begrenzungen oder ein Verbot in bestimmten Bereichen. Beide Punkte stehen meist im selben Abschnitt der Gewässerordnung.
Der Verein kann den Erlaubnisschein einziehen und ein Hausverbot aussprechen; bei Mitgliedern sind Vereinsstrafen bis zum Ausschluss möglich. Verstöße gegen das Landesfischereirecht sind darüber hinaus Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeld geahndet werden. Der Aufwand einer kurzen Nachfrage steht dazu in keinem Verhältnis.
Wir angeln selbst auf der Donau und kennen die Diskussion aus der Praxis. Ruf an oder schreib uns — wir sagen dir ehrlich, was wir wissen, und wo du besser direkt beim Verein nachfragst.
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